
Pharma- und Arzneimittelrecht»Zurück
Pharmarecht beschäftigt sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Prüfung, Erzeugung und dem Vertrieb von Arzneimitteln. Pharmarechtliche Fragen stehen heute in sehr engem Zusammenhang mit biotechnologischen Fragen, da immerhin schon etwa die Hälfte aller Arzneimitel auf biotechnologischem Weg hergestellt wird.
Wir bieten unseren Klienten eine umfassende Beratung hinsichtlich aller Aspekte des Arzneimittelrechts: Sie reicht von Rechtsfragen der pharmazeutischen Produktentwicklung bis hin zu den zugehörigen Haftungsfragen.
Typische pharma- und arzneimittelrechtliche Leistungen unserer Kanzlei sind beispielsweise:
- Rechtliche Begleitung bei der Entwicklung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte
- Klärung von Abgrenzungsfragen zu Nahrungsergänzungsmitteln
- Erstellung der vertragsrechtlichen Basis für die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln (Forschungsvereinbarungen, klinische Studienverträge, Material Transfer Agreements, Lizenzverträge, Lohnherstellungsverträge)
- Beratung in Fragen des Vertriebs von Arzneimitteln
- Beratung in sämtlichen Angelegenheiten der Pharmakovigilanz
- Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Beratung und Hilfestellung im Behördenverfahren, einschließlich Verfahren vor den Ethikkommissionen und der AGES
- gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus unerwünschten Nebenwirkungen von Arzneimitteln
- Unterstützung in Werbefragen; Überprüfung und Freigabe von Werbemitteln
Unser Wissen geben wir regelmäßig bei Seminaren verschiedener Veranstalter (z.B. IIR, Forum Institut) weiter. Daneben organisieren wir selbst in unserer Kanzlei regelmäßig In-House Seminare. Die Themen sind weit gefächert, unsere Homepage informiert Sie stets aktuell über die derzeit geplanten Veranstaltungen.
Lernen Sie uns noch näher kennen: ("Präsentationsunterlage Pharma- und Arzneimittelrecht") |