Viele Vereinbarungen zwischen Unternehmen, seien es Kooperationsverträge, Übernahmen, Vertriebs- oder Franchiseverträge enthalten Abreden, die kartell-rechtlich nur innerhalb enger Grenzen zulässig sind. Dies gilt etwa für Absprachen über Preise und Konditionen. Eine genaue Prüfung der Zulässigkeit nach österreichischem und europäischem Kartellrecht ist daher unabdingbar.
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